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Auszug aus der Satzung zur Mitgliedschaft:

3. Mitgliedschaft

l. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Der Verein
besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern.

a) Aktive Mitglieder sind die, direkt im Verein mitwirkenden Mitglieder.

b) Bei einem Beitragsrückstand von 12 Monaten gilt die aktive Mitgliedschaft als
ruhend. Das aktive Mitglied verliert damit sein Stimmrecht bis zur Wiederaufnahme
seiner Beitragszahlung.

c) Fördermitglieder beteiligen sich nicht direkt am Vereinsleben, sie unterstützen den
Verein jedoch finanziell bei seiner Zielverfolgung. Ein Stimmrecht steht den Fördermitgliedern nicht zu. Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Vereins und der Mitgliederversammlung ist den Fördermitgliedern gleichwohl eröffnet.

d) Zu Ehrenmitgliedern werden Vereinsmitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben. Über die Ernennung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 - Mehrheit. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch ansonsten die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder.

4. Verlust der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es einen groben Verstoß gegen die Grundsätze und Richtlinien des Vereins begangen oder durch sein Verhalten den Verein schädigt bzw. geschädigt hat.

5. Beitragspflicht

Die Mitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. -
Der Mindestbeitrag beträgt 3 Euro pro Monat.

Mitglied werden:

Formular downloaden(pdf)
Mitglieder/ Fördermitglieder

und senden an:

Europas Kinder e.V.
Stadtverwaltung Zittau, Zimmer 207
Sachsenstraße 14
02763 Zittau

oder faxen an:
03583-752342



Bei Fragen zur Mitgliedschaft, nutzen sie bitte unser Kontakt-Angebot.
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