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Auszug aus der Satzung zur Mitgliedschaft:
3. Mitgliedschaft l. Mitglieder des Vereins
können natürliche und juristische Personen sein. Der Verein
a) Aktive Mitglieder sind die, direkt im Verein mitwirkenden Mitglieder. b) Bei einem Beitragsrückstand
von 12 Monaten gilt die aktive Mitgliedschaft als c) Fördermitglieder
beteiligen sich nicht direkt am Vereinsleben, sie unterstützen
den d) Zu Ehrenmitgliedern werden Vereinsmitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben. Über die Ernennung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 - Mehrheit. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch ansonsten die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder. 4. Verlust der Mitgliedschaft Jedes Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es einen groben Verstoß gegen die Grundsätze und Richtlinien des Vereins begangen oder durch sein Verhalten den Verein schädigt bzw. geschädigt hat. 5. Beitragspflicht Die Mitglieder sind zur
Zahlung von Beiträgen verpflichtet. - |
Mitglied werden: Europas Kinder e.V. oder faxen an: Bei Fragen zur Mitgliedschaft, nutzen sie bitte unser Kontakt-Angebot. |
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